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Jedes Kind ist besonders … Infos zum Weg zur Frühförderung

(Diesen Inhalt gibt es leider noch nicht in leichter Sprache. Wir arbeiten gerade daran.)

Jedes Kind ist besonders, doch Ihr Kind erscheint Ihnen besonders:

  • unruhig
  • unzufrieden
  • ängstlich
  • ungeschickt
  • laut
  • passiv
  • langsam

Sie können sich an uns wenden, wenn Ihnen Abweichungen bzw. Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes auffallen, wenn eine Behinderung oder chronische Erkrankung vorliegt oder Ihr Kind aufgrund einer Frühgeburt bzw. Geburtskomplikationen oder einer schweren Krankheit zu den »Risikokindern« gehört. Die Frühförderstelle Jena bietet heilpädagogiche Leistungen von der Geburt bis zum Schuleintritt und stärkt Kinder für eine gelingende soziale Teilhabe.

Frühförderung wird auf Antrag vom örtlichen Sozialhilfeträger für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 6, 12 oder 18 Monate) bewilligt. Den Antrag auf Eingliederungshilfe finden Eltern auf der Webseite der Stadt Jena. Sie können ihn aber auch bei uns in der Frühförderstelle ausfüllen bzw. sich an uns vorab wenden.

Ihr Weg zur Frühförderung:

  • Schritt 1: Sorgeberechtigte stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/​Eingliederungshilfe beim zuständigen Jugendamt – dem Integrationsdienst.
  • Schritt 2: Amt prüft den Antrag. Unter anderem ist eine Stellungnahme des Kinderarztes notwendig.
  • Schritt 3: Amt entscheidet über den Bedarf und legt Umfang der Eingliederungshilfe fest.
  • Schritt 4: Sorgeberechtigte und die Frühförderstelle bekommen einen Bescheid durch das Amt.
  • Schritt 5: Nach der Bewilligung findet ein Erstgespräch mit den Eltern statt.
  • Schritt 6: Nach individuellen Absprachen mit den Eltern und der Kita kann die Frühförderung beginnen.

veröffentlicht am 08. Juli 2025